PH: Kein städtebaulicher Freibrief
Wählergemeinschaft
beantragt erneut Bebauungsplanverfahren für Seeweggrundstück
Für die Wählergemeinschaft PRO HEMSBACH steht es außer Frage, dass bei der Bebauung des verkauften Grundstückes am Seeweg ein Bebauungsplan nötig und im Interesse der Hemsbacher ist. Bei der Größe des Grundstücks – fast 6000 qm – und der exponierten Lage im Naherholungsgebiet muss die Stadt gestaltend eingreifen können. Es darf hier keinen baulichen Freibrief geben, bei dem Gewinnmaximierung die ausschließlich formgebende, zentrale Rolle spielt. Ohne ein ordentliches Bebauungsplanverfahren wird dieser Teil des Hemsbacher Naherholungsgebietes in Zukunft von drei dominierenden Wohnblöcken plus Parkhausblock geprägt sein, gegen die das bereits dort stehende Wohngebäude relativ ‚zierlich‘ wirken wird.
Antrag erneut gestellt
Daher hat PH nun erneut einen Antrag an die Stadt gestellt, der vorsieht ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Teil dieses Verfahrens soll bei der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sein. Antrag und ausführliche Begründung hat die Wählergemeinschaft auch auf ihrer Homepage veröffentlicht www.pro-hemsbach.de . Diesen Antrag hatte die Wählergemeinschaft schon am 1.11.21, kurz nach dem Verkauf der entsprechenden städtischen Grundstücke, gestellt. BM Kirchner hatte es damals aber abgelehnt, diesen auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu bringen, mit der Begründung, zu einer gerade behandelten Sache, könne erst nach 6 Monaten wieder ein Antrag gestellt werden.
Städtebauliche Verantwortung von Verwaltung und Gemeinderat
Die
6 Monate sind vorbei. An der Überzeugung von PH bezüglich der Dringlichkeit der
Angelegenheit hat sich nichts geändert. Es geht schließlich um eine
städtebauliche Gestaltung, die zukünftig auch das Bild der Stadt prägen wird.
Dieses Gesamtbild ist der Verwaltung bei Beltz- und Minerva-Gelände bereits einige Jahre
Verhandlungen wert gewesen. Und beim Seeweg gibt die Stadt die
Gestaltungsmöglichkeit aus der Hand?
Es geht um städtebauliche Gestaltung, für die Stadtverwaltung und Gemeinderat Verantwortung tragen. Und auch Verantwortung dafür, dass die Bewohner und Bewohnerinnen dieser Stadt daran beteiligt werden. bgs