Zur neuen Grundsteuerberechnung gibt es offene Fragen

Entscheidung des GR am 30.09.2024:

  • Hebesatz Grundsteuer A 730 % 
  • Hebesatz Grundsteuer B 170 % 
  • Grundsteuer C wird nicht erhoben .

Am Montag, 30.09.2024 entscheidet der Gemeinderat über die neuen Hebesätze der Stadt

* Pro Hemsbach hat dazu eine klare Haltung: Das Transparenzregister von BW ermittelt den aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz (B) für Hemsbach auf 151 – 167. Dies deckt sich mit der Beschlussvorlage - 166,60%.

PH hat sich immer dafür ausgesprochen, die Steuerreform aufkommensneutral für unsere Bürger umzusetzen. Dies würde erreicht werden mit einem Hebesatz für Grundsteuer B von 166,60 % – gerundet 170 %.

Die Grundsteuer C ist ein Steuerungselement für Nachverdichtung. Dazu stellen sich für uns folgende Fragen:

  • Wie hoch ist der Wohnraumbedarf für Hemsbach bis 2030 – 2035? Dazu gab es einmal eine Studie, welche dem GR vorgelegt wurde. Wir haben die Verwaltung gebeten, diese Studie dem neuen GR vorzulegen.
  •  Welches Wohnraumpotentiale ergeben sich aus den potentiellen Baugebieten: Uhlandschule, Beltz, FDT, Wiesensee, Ulmenweg? Reichen diese Potentiale aus, um den Wohnbedarf der nächsten Jahre zu decken?
  • Welchen klimatischen / ökologischen Wert haben die unbebauten innerstädtischen Grundstücke / Grünflächen für unsere Stadt - für unsere Bürger? Dazu sollte sich der Fachausschuss UTE  auseinander zu setzen.
  • Die Verwaltung sollte mit Familie Rübelmann / Beltz eine gemeinsame Lösung zur Umsetzung des geplanten Bauvorhabens suchen.