Ergebnis: Eine Mehrheit im GR sieht keine Notwendigkeit einen Bebauungsplan aufzustellen und lehnt diesen Antrag ab!
Erneute Antragstellung,
20.April 2022
Spezifizierung
des erweiterten Antrages mit Begründung
Ursprungsantrag
GR-174-1111-21 vom
11.11.2021
Top 1: Zu Flurstück 4368 / Dorbiswiesen Seeweg 1, 5 973 qm
Spezifizierung des Antrages mit Begründung:
Die Verwaltung / der Gemeinderat veranlassen Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um dadurch eine qualitätsvolle städtebauliche Lenkung zu erhalten. Als Beispiel möchten wir das Gelände der Minera an der Hüttenfelderstraße, das Gelände am Berlingweg oder das Gelände Sahin / Gartenstraße nennen. Bei allen drei Geländeflächen legten die Eigentümer für ihre Grundstücke ihre Vorstellung vor, wie sie gerne diese bebauen möchten. Das immobilienwirtschaftlichen Interesse der Eigentümer deckte sich nicht mit den städtebaulichen, verkehrlichen und umweltpolitischen Zielen der Gemeinde.
Ein Eigentümer hat immer in erster Linie sein
betriebswirtschaftliches Interesse im Blick, nicht die Folgen für die städtebauliche
Entwicklung. Doch für die Verwaltung und für den Gemeinderat stand die
Einflussnahme auf die qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung im Vordergrund,
nicht das Schaffen von Baurecht im Willen der Grundstückbesitzer.
Das Grundstück am Seeweg liegt mitten in unserem Naherholungsgebiet, zusammen
mit dem Rundweg, dem Freibad Wiesensee, der Skater Anlage, dem Freizeitbereich
Alla Hopp stellt dieser Bereich ein Alleinstellungsmerkmal für Hemsbach dar.
Hier müssen städtebauliche Überlegungen gut durchdacht und im Einklang mit den
Zielen des Naherholungsgebietes stehen. Eine mögliche Bebauung muss in Bezug
auf diese besondere Lage städteplanerisch entwickelt werden und eine durch
grünte Außenraumgestaltung aufweisen.
Daher sehen wir es als unsere Verpflichtung
an, für die Bebauung am Seeweg eine ausgewogene Gebietsentwicklung anzustreben.
Dies kann durch eine städtebauliche Studie, welche die räumliche und
strukturelle Auswirkungen des Wohnprojektes auf die Stadt Hemsbach identifiziert,
insbesondere zu den Themen Verkehr, Infrastruktur, Wohnumfeld sowie Natur -und
Landschaftsbild beinhaltet.
Danach ist ein informeller städtebaulicher
Entwurf mit verschiedenen Varianten zu entwickeln, der ein für das Umfeld
„Wiesensee“ verträgliches Maß der städtebaulichen Nutzung definiert und sich in
der Gestaltung harmonisch in das Naherholungsgebiet bzw. in das Wohngebiet einfügt.
Die Varianten sind deshalb erforderlich, um aufzuzeigen welche Potenziale aber
auch Nachteile sich mit der Entwicklung des Grundstücks ergeben können.
Auf Grundlage der städtebaulichen Studie und des städtebaulichen Entwurfs ist ein Bebauungsplan zu entwickeln, so dass im damit verbundenen Verfahren die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger an der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets beteiligt werden können und ggf. weitere Hinweise zu einer qualitativen Aufwertung des geplanten Vorhabens führen.
Link zum Ursprungsantrag und zum erneut gestellten Antrag nach 6 Monaten
Antrag 2: Ein fast gleichlautenden Antrag hatte die SPD eingebracht, der Unterschied waren 30 000 Euro. Dieser Betrag wurde zusätzlich eingestellt. INFO 15.03.2022: Am 27.04.2022 gibt es eine Informationsveranstaltung zur Sanierung Goetheschule (NÖ)
Antrag 3: Die Stadt hat bereits eine Stelle ausgeschrieben, möchte keinen Meister sondern nur einen Fachangestellten
Antrag 4: Die Stadt könnte nicht ausbilden, da sie nur saisonal arbeitet. Unser Hinweis: Nach Kooperationen mit den Nachbargemeinden suchen.
Antrag 5: Würde im Rahmen der normalen Arbeiten gereinigt
Antrag 6: Es hätte eine Einigung bereits mit dem Seniorenrat stattgefunden.
Antrag 7 + 8: Wird derzeit nach Lösungen gesucht. Es fehlen Fachkräfte
Die Fraktion PRO HEMSBACH stellt den Antrag, für die drei verkauften städtischen Grundstücke ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Wir beantragen für die städtische Grundstücke:
Flurstück 4368 / Dorbiswiesen Seeweg 1, 5 973 qm
Flurstück 2693 Stettinerstraße / Landwirtschaftsfläche 329 qm
Flurstück 2877/3 Stettinerstraße 14, Gebäude und Freiflächen, 5 830 qm
ein Bebauungsplanverfahren im sogenannten „Normalverfahren“ einzuleiten und einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu fassen, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3, bzw. § 4 BauGB für den Bebauungsplanentwurf. Die Begründung dazu erfolgt mündlich.
Datum: 11.11.2021
Themengebiet: Stadtplanung
Status: Laut Verwaltung könnte dieser Antrag erst ein halbes Jahr nach dem Verkauf der Grundstücke gestellt werden.
Ergebnis: noch offen
Die Fraktion PRO HEMSBACH stellt den Antrag, im Oktober 2021 eine Ortsbesichtigung in unserem Freibades Wiesensee durchzuführen und anschließend im Fachausschuss UTE über das weitere Vorgehen zu beraten.