Erneute Antragstellung - Bebauungsplanverfahren für Grundstück Seeweg
Ergebnis: Eine Mehrheit im GR sieht keine Notwendigkeit einen Bebauungsplan aufzustellen und lehnt diesen Antrag ab!
Erneute Antragstellung,
20.April 2022
Spezifizierung
des erweiterten Antrages mit Begründung
Ursprungsantrag
GR-174-1111-21 vom
11.11.2021
Top 1: Zu Flurstück
4368 / Dorbiswiesen Seeweg 1, 5 973 qm
Spezifizierung des Antrages mit Begründung:
Die Verwaltung / der Gemeinderat
veranlassen Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um dadurch eine qualitätsvolle städtebauliche
Lenkung zu erhalten. Als Beispiel möchten wir das Gelände der Minera an der
Hüttenfelderstraße, das Gelände am Berlingweg oder das Gelände Sahin /
Gartenstraße nennen. Bei allen drei Geländeflächen legten die Eigentümer für
ihre Grundstücke ihre Vorstellung vor, wie sie gerne diese bebauen möchten. Das
immobilienwirtschaftlichen Interesse der Eigentümer deckte sich nicht mit den
städtebaulichen, verkehrlichen und umweltpolitischen Zielen der Gemeinde.
Ein Eigentümer hat immer in erster Linie sein
betriebswirtschaftliches Interesse im Blick, nicht die Folgen für die städtebauliche
Entwicklung. Doch für die Verwaltung und für den Gemeinderat stand die
Einflussnahme auf die qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung im Vordergrund,
nicht das Schaffen von Baurecht im Willen der Grundstückbesitzer.
Das Grundstück am Seeweg liegt mitten in unserem Naherholungsgebiet, zusammen
mit dem Rundweg, dem Freibad Wiesensee, der Skater Anlage, dem Freizeitbereich
Alla Hopp stellt dieser Bereich ein Alleinstellungsmerkmal für Hemsbach dar.
Hier müssen städtebauliche Überlegungen gut durchdacht und im Einklang mit den
Zielen des Naherholungsgebietes stehen. Eine mögliche Bebauung muss in Bezug
auf diese besondere Lage städteplanerisch entwickelt werden und eine durch
grünte Außenraumgestaltung aufweisen.
Daher sehen wir es als unsere Verpflichtung
an, für die Bebauung am Seeweg eine ausgewogene Gebietsentwicklung anzustreben.
Dies kann durch eine städtebauliche Studie, welche die räumliche und
strukturelle Auswirkungen des Wohnprojektes auf die Stadt Hemsbach identifiziert,
insbesondere zu den Themen Verkehr, Infrastruktur, Wohnumfeld sowie Natur -und
Landschaftsbild beinhaltet.
Danach ist ein informeller städtebaulicher
Entwurf mit verschiedenen Varianten zu entwickeln, der ein für das Umfeld
„Wiesensee“ verträgliches Maß der städtebaulichen Nutzung definiert und sich in
der Gestaltung harmonisch in das Naherholungsgebiet bzw. in das Wohngebiet einfügt.
Die Varianten sind deshalb erforderlich, um aufzuzeigen welche Potenziale aber
auch Nachteile sich mit der Entwicklung des Grundstücks ergeben können.
Auf Grundlage der städtebaulichen Studie und
des städtebaulichen Entwurfs ist ein Bebauungsplan zu entwickeln, so dass im
damit verbundenen Verfahren die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger an
der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets beteiligt werden können und ggf.
weitere Hinweise zu einer qualitativen Aufwertung des geplanten Vorhabens führen.
Link zum Ursprungsantrag und zum erneut gestellten Antrag nach 6 Monaten