Fragen zur geplanten Dachsanierung der Friedrich Schiller-Gemeinschaftsschule

Für die Dachsanierung der Friedrich Schiller-Gemeinschaftsschule wurde in der GR Sitzung am 27.03.2023 ein 1. Bauabschnitt (1.BA) genannt. Dieser kostet ca. 260 000 Euro.

Dazu stellen sich für uns folgende Fragen: 

  • 1.    Ist geplant eine komplette Dachsanierung vorzunehmen?
  • 2.    Wenn ja, in wie vielen Bauabschnitten soll dies erfolgen und welche sind diese?
  • 3.    Wird dafür eine Gesamtplanung erstellt?
  • 4.    Welche Gesamtkosten werden dafür veranschlagt?
  • 5.    Ist die Generalsanierung der Dachfläche förderfähig? (Schulbauförderung / KFW)
  • 6.    In BW gilt bei öffentlichen Gebäuden, wenn grundlegenden Dachsanierungen durchgeführt werden, eine Solarpflicht. Wurde oder wird das berücksichtigt?
  • 7.    Flankierend zur Solarpflicht hat Baden-Württemberg ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen aufgelegt. Werden diese beantragt? 

       Wir haben die Verwaltung gebeten, diese Fragen in der Aprilsitzung des GR zu beantworten.


Fragen zum ÖKO-Konto der Stadt mit Antworten

Die Stadt Hemsbach besitzt ein ÖKO-Konto, dazu fehlen dem GR einige Informationen. Dies waren unsere Frage - rot eingefügt die Antwort der Stadt

1.     Welche Art von ÖKO Konto haben wir? (Baurechtliches oder naturschutzrechtliches)

bauplanungsrechtlich

2.     Worin unterscheiden sich diese ÖKO Konten?

×         Das bauplanungsrechtliche Ökokonto ist im Baugesetzbuch geregelt und bezieht sich auf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für künftige Eingriffe durch die Bauleitplanung von Gemeinden. Es wird von den Städten und Gemeinden geführt.

×          Im naturschutzrechtlichen Ökokonto können vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von später erfolgenden Eingriffen in den Naturhaushalt (zum Beispiel durch Verkehrswegebau, Abbauvorhaben, Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich) angespart werden. Es wird bei den unteren Naturschutzbehörden geführt (Landratsämter und kreisfreie Städte).

×           https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/instrumente-des-naturschutzes/eingriffsregelung/oekokonto/

3.     Wer führt das ÖKO Konto?

siehe Nr. 2 

4.     Wie entstehen ÖKO Punkte? Werden dazu gezielt Projekte umgesetzt? Was muss dabei beachtet werden?

Es werden Projekte bewertet, die eine Aufwertung des Ist-Zustands vermuten lassen.

5.     Benötigt man dazu spezielle Planungsbüros?

Da die Verwaltung nicht über die nötige fachliche Expertise verfügt, ja.

6.     Wie werden die ÖKO Punkte ermittelt?

Der Ist-Zustand wird bewertet. Der Soll-Zustand („Aufwertung“) dem gegenüber gestellt. Die Differenz sind die einbuchbaren Ökopunkte.

7.     Welchen Wert stellt ein ÖKO Punkt dar?

Nach einer Google-Recherche liegt der Preis zwischen 0,50 €/je Punkt und 1,50 €/je Punkt. Dies kann variieren, je nach Vorhaben. Da wir aber nicht beabsichtigen zu handeln, ist das für uns nicht erheblich.

8.     Wie viele ÖKO Punkte besitzt unser Konto?

ca. 1.100.000 Ökopunkte

9.     Hat Hemsbach vor mit seinen ÖKO Punkten einen „Ablasshandel“ zu betreiben?

Nein. Das Konto steht für eigene Maßnahmen zur Verfügung („bauplanungsrechtliches Ökokonto“, siehe oben).

10.  Haben wir bereits unsere ÖKO Punkte als Ausgleich selbst genutzt? Bei welchen Projekten?

Ja, z.B. BPlan Nr. 70 „Kiefernweg“. Außerdem werden wir es benötigen beim Bebauungsplan „Neubau Bauhof“ sowie beim „FDT-Gelände“. 

 


Diese Anfragen haben wir zur GR-Sitzung am 30.01.2023 gestellt

Hier der Link zu den Anfragen

Überlegungen von PH zu Sanierung der Goetheschule und HM-Halle

Überlegungen  von PH zu den Sanierungsprojekten - Goetheschule - und - Hans-Michel-Halle. Vorgelegt bei der Stadt am 22.04.2022

Link zu den Überlegungen - Goetheschule -

Link zu den Überlegungen - Hans-Michel-Halle

Anfragen zur GR-Sitzung am 25. Juli 2022

1.     Baumspendeaktion 2021 – Freibadgelände Wiesensee

Es ist nunmehr ein Jahr vorbei und die Spender warten immer noch auf die zugesagte Spendertafel. Wann wird diese montiert?

 

2.     Photovoltailk

Stimmt die Aussage, dass ab 2023 in BW jeder Neubau mit Photovoltaik ausgestattet sein muss? Wenn ja, bitten wir die Käufer der Grundstücke am Kiefernweg daraufhin zu weisen.

 

3.     Land stellt umfangreiche Förderung für energetische Sanierung zur Verfügung

Ziel ist, den Energiebedarf nachhaltig zu senken. Daher sollen Gebäude durch gezielte Sanierung auf ein zukunftsfähiges Energieniveau gebracht werden, damit die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien erfolgen kann. Sollte die Kommune nicht selbst in der Lage sein, eine ganzheitliche Planung zu erarbeiten, kann ein Energieberater herangezogen werden. Die Kosten dafür übernimmt das Land im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu einem großen Teil. Für die Sanierung an Dach, Fassade und Fenster, sowie  Lüftungsanlage und neue Heizungen gibt es umfangreiche Fördermittel.

a)     Können wir für die Sanierung der Goetheschule Fördermittel abgreifen?

b)    Wäre es auch möglich für die HM-Halle auf Fördermittel zuzugreifen?

 

4.     Förderung (TIP) für Wanderwege und Freibäder

Bis 1. Oktober müssen beim zuständigen RP die Förderanträge z.B. für Wanderwege und / oder Freibäder einreicht werden. Es werden Förderungen bis zu 60 % in Aussicht gestellt.

a)     Können Sie bitte beim Forst klären, ob wir Maßnahmen an den Wanderwegen geplant haben. Wenn ja, dass dafür die möglichen Fördermittel beantragt werden.

b)     An unserem Freibad sind ja auch einige Modernisierung- bzw. Sanierungsmaßnahmen notwendig. Auch hier bedarf es einer Klärung, was das Programm des Landes dabei fördert.

 

Zur Ausschöpfung von Fördertöpfen, siehe dazu unser Antrag zur interkommunalen Zusammenarbeit mit Weinheim in Bezug „Fördermöglichkeiten“

 

5.     Halteverbot – beidseitig – in der Gutenbergstraße

a)     Ist es notwendig ein beidseitiges Halteverbot anzuordnen? Welche Begründung gibt es dazu?

b)    Gibt es die Möglichkeit für Be-und Entladen eine Regelung zu schaffen?

c)     Könnten Parkplätze für Ältere und Behinderte eingerichtet werden mit einem Parkausweis und gegen eine Gebühr?

d)    Warum wurden die Anwohner nicht im Vorfeld darüber informiert?

 

Anfragen zur Sondersitzung des GR mit dem Thema "städtischer Wald - Forsteinrichtungsplan"

Die Fraktionen können zum Forsteinrichtungswerk 2020 - 2029, Fragen an den Forst und an die Verwaltung richten: 

1.    Mehrfach hat der GR den Wunsch geäußert nach mehr Ökologie und weniger Ökonomie in unserer Waldbewirtschaftung. Zudem sind seit Erstellung des Forsteinrichtungswerkes 2019, Veränderungen in der nationalen und internationalen Gesetzgebung erfolgt. Auch fordert die Klimaveränderung ein Umdenken.

Wir sprechen heute über Klimaschutzziele, über die wichtige Funktion des Waldes bei der Umsetzung dieser Ziele, wir weisen Habitatgruppen aus, überlegen ob wir Waldrefugien ausweisen und Biotope herstellen, vermeiden großflächige Kahlschläge, bevorzugen gezielte Einzelstammentnahme, geben Naturverjüngung den Vorrang und Forsten gezielt mit Blick auf die Klimaveränderung auf, wir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre ein Versuchsfeld für unsere Eschen auszuweisen unter dem Motto, „der Natur eine Chance zu geben“. Dann können  sehen, ob sie eventuell resident werden können, usw.

Diese veränderte Waldwirtschaft muss sich in der Zielsetzung der Stadt widerspiegeln. Daher muss die Zielsetzung der Stadt für den Stadtwald NEU definiert werden.

Durch diese „neue Zielsetzung“ der Stadt, muss dann das Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 fortgeschrieben werden. Denn diesem liegt die alte Zielsetzung zugrunde.

Frage 1: Die Gemeinde Hemsbach benötigt eine neue Zielsetzung für ihren Stadtwald. Wie können wir in einem gemeinsamen Prozess mit dem Forst diese neue Zielsetzung erarbeiten?

Frage 2: Die Zielsetzung der Gemeinde ist die Grundlage für das Forsteinrichtungswerk. Werden die Ziele neu definiert, ist folglich das Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 an diese anzupassen und fortzuschreiben.

2.     Eine besondere Bedeutung haben im Stadtwald die FFH-Gebiete.

Frage: Durch welche Maßnahmen wird man dieser besonderen Bedeutung gerecht? 

3.    Die Vorratsentwicklung nahm um 8 % zu.

Frage: Erfolgt diese Betrachtung ausschließlich unter dem Aspekt des Nutzungspotentional? Oder zieht man dabei auch die Möglichkeit einer wirkenden CO2-Senke in Betracht und fördert diese gezielt?

4.    Unser Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 sieht eine Fläche von 17,1 ha vor, auf welchen ein Kahlschlag erfolgen soll.

Frage: Gilt heute nicht das Gebot umzudenken, die Ökologie in den Vordergrund zu stellen, die Waldfunktion neu festzulegen, auf Kahlschläge zu verzichten und nur mit gezielter Einzelentnahme zu arbeiten und die Verjüngungsziele mit Blick auf die Klimaveränderung neu zu überdenken?

Wenn wir diesen Paradigmenwechsel vornehmen, muss doch das Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 geändert werden, da der Waldbesitzer seine Zielsetzung neu definiert. Eine betriebswirtschaftliche Analyse ist zu erstellen.

Frage: Gibt es betriebswirtschaftliche Erkenntnisse aus anderen Gemeinden?

6.    Der GR wird sich mit 2 Waldbegehungen sachkundig machen zum Thema „Waldrefugien“. Im Anschluss daran muss der GR entscheiden, ob wir Waldrefugien in unserem Wald wünschen und wenn ja, wieviel ha sollen ausgewiesen werden.

Frage: Diese Entscheidung müsste doch in das Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029 aufgenommen werden? 


Fragen an die Verwaltung: 

1.    Für die Ausweisung der Habitatbaumgruppen erhält die Stadt Hemsbach Zuschussgelder vom Land.


Frage: Wurde dieses Geld durch die Verwaltung beantragt? Wo wird diese Zuweisung verbucht?

2.    Bei der Waldbegehung am 14.12.2019 (Beginn 14 Uhr) sah die Tagesordnung die Waldbegehung zur Erläuterung der geplanten Maßnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2020 vor, sowie die dazu gehörigen ostenstellen des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes. Die Tagesordnung wies nur die Erläuterungen zur Forsteinrichtung für die kommenden 10 Jahre aus. Die Besprechung dazu fand in der Kneipe statt. Das Forsteinrichtungswerk 2020 -2029, lag dem GR nicht vor. Dieses erhielt der GR erst im Frühjahr 2022. Ohne Vorlage des Forsteinrichtungsplanes mit entsprechender Beschlussvorlage kann der GR keinen Beschluss fassen.  


Frage: Wann erfolgt die Beratung und Beschlussfassung zum Forsteinrichtungswerk 2020 – 2029?

3.    GR-Sitzung am 31.01.2022 – Top 4: Forsthaushalt 2022 In der Beschlussvorlage schreibt die Verwaltung mit Blick auf den Klimawandel:“In diesem Zusammenhang muss auch die 10-Jahresplanung betrachtet und auf den Prüfstand gestellt werden“.


Frage: Wann befasst sich der GR mit diesem Forsteinrichtungswerk?

4.    Betrachtet man die Aufstellung „Erlöse nach Haushaltsstellen“, so fällt einen eine Zahl ins Auge, „innere Verrechnung“. 2020/ 2022 betrug der Betrag ca. 32/38 % der Gesamtsumme.


Frage: Was verbirgt sich hinter dieser Kostenstelle? Bitte detailliert aufschlüsseln.

Fragen an das Baurechtsamt Hemsbach - zur PH-Forderung für den Seeweg ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten


Guten Morgen Herr Ch. Wetzel,

zu der Beschlussvorlage Top 5, Einleitung von Bebauungsplanverfahren haben wir nachstehende Fragen. Es wäre schön, wenn Sie diese Fragen zeitnah beantworten könnten, damit die GR Mitglieder die Möglichkeit haben, sich mit dieser Materie vertraut zu machen.

 

  1. Sie schreiben in Ihrer Beschlussvorlage: "Das Grundstück liegt vollständig im Innenbereich, ist eingerahmt von baulichen Anlagen, Nebennutzung und Gebäuden, die dem Aufenthalt dienen." Ist es nicht so, dass bei der Beurteilung der umgebenden Bebauung nur bauliche Anlagen berücksichtigt werden, die die nähere Umgebung prägen, Nebenanlagen (Nebennutzungen) bleiben für die Beurteilung außen vor?? Sie nehmen jedoch diese als Beurteilungskriterium!
  1. Sagt nicht die einschlägigen Gesetzgebungen und Rechtsprechungen, dass nur bauliche Anlagen für die Beurteilung herangezogen werden dürfen, die dem ständigen Aufenthalt dienen?
  1. Sie schreiben in der Beschlussvorlage: „ Da das Grundstück sich im unbeplanten Innenbereich befindet, muss sich die geplante Bebauungs nach $§ 34 Bau GB in die umliegende Bebauung einfügen“. Hat nicht das Bundesverwaltungsgericht zur Prüfung des Einfügens eine bestimmte Prüfungsreihenfolge in vier Schritten entwickelt?

a: Umgebung feststellen, d.h. der Bereich, auf den sich das Vorhaben auswirken kann und der andererseits selbst das Baugrundstück prägt.

b: Dortige Bebauung feststellen anhand der Kriterien a) Art der baulichen Nutzung, b) Maß der baulichen Nutzung, c) Bauweise und d) überbaubare Grundstücksfläche.

c: Schritt 3, prüfen, ob das geplante Vorhaben den vorgegebenen Rahmen einhält.

d: Schließlich ist zu prüfen, ob das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist. 

  1. Ist es nicht so, dass nur die vorhandenen Wohnbebauung und noch zusätzlich das Seehotel und der Edeka (jedoch sicher strittig) als prägend herangezogen werden können?
  1. Liegt nicht der Grundsatz bei § 34 BauGB zugrunde:“ Das Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise und überbaubare Fläche sind an den prägenden Gebäuden ableiten, so dass ein harmonische Bild entsteht?
  1. Wer legt fest, was der Maßstab / die Art und das Maß ist  für ein harmonische einfügen? Ist es das 8/9 geschossige Seehotel oder der 4 geschossige Wohnblock? Mit welcher Art und Größe der Bebauung kann städtebauliches harmonisches Ensemble entstehen?
  1. Will sich unsere gemeindliche Baurechtsbehörde, bei ihrem eigenen Grundstück,  über ihre vorgesetzte Dienststelle, die obere Baurechtsbehörde, im RP Ka hinweg setzen?
  1. Das RP Ka benennt klar die „fiktiven Begrenzungslinien“ in welchem ein Baufenster entsteht welches nach § 34 Bau GB bebaut werden kann. Warum akzeptieret die gemeindliche Baurechtbehörde nicht diese Aussage? Warum wehrt sich die Stadt gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes, welches sie von allen Eigentümern / Investoren sonst immer erwartet?
  1. Würde ein Bebauungsplan nicht Rechtssicherheit bieten?
  1. Hätte nicht das Grundstück in der Gartenstraße / Sahin nach  § 34 BauGB entwickelt werden müssen. Warum haben wir hier ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet?

 

Vorab mit freundlichen Grüßen

Marlies Drissler

 

Anfragen zum VA am 17.12.2021

Die Fraktion PRO HEMSBACH stellt zur Sitzung des VA am 17.11.2021 folgende Fragen und bittet die Verwaltung in der Sitzung dazu Stellung zu nehmen. Zudem fehlen dem Haushaltsentwurf einige Unterlagen. Wir bitte diese als Tischvorlage dem VA zur Verfügung zu stellen. 

Dem Haushaltsentwurf fehlen folgende Unterlagen:

1.    Es fehlt der gesamte Vorbericht.

2.    Es fehlt die Übersicht über das Anlagevermögen und deren Abschreibungen.

3.    Es fehlt die Auflistung der aktuellen Kredite und der geplanten Kredite.

4.    Es fehlt die Finanzplanung der Folgejahre 23/24/25. Das war ein Kritikpunkt der Kommunalrechtsbehörde zum Haushalt 2021

5.    Es fehlen in der Übersicht „Gesamtfinanzhaushalt“ für 2020 die Werte

6.    Es fehlt für das Großprojekt, Hebelschule, eine Übersicht über die bisherigen Kosten (IST) und die noch zu erwartenden Kosten (PLAN). Es muss aufgezeigt werden, welche Mittel (Eigenmittel & Fremdmitte) dafür eingesetzt wurden bzw. werden.

Wir bitten folgende Fragen zu beantworten

1.    Die Anzahl der Personen im Personalplan ändert sich unwesentlich. (Beamte +1, TVöD +3,5, sozial – 2,2). Im Haushalt ist jedoch eine Erhöhung von TE 600 eingestellt. Wie erklärt sich diese Erhöhung?

2.    Wie erklärt sich eine personelle Reduzierung im sozialen – und erzieherischen Bereich um – 2,2?

3.    Wie erklären sich nachstehende Einnahmen? 1 Mio für Seeweg und 1 Mio für Uhlandschulgelände ?

4.    Vergleicht man diese Zahlen mit den Verträgen, so liegt hier eine deutliche Diskrepanz vor.

5.    2 Mio für Kiefernweg? War der Planansatz nicht immer höher?

6.    Wie setzt sich die Pos. 14 im Gesamtergebnishaushalt zusammen?

Was ist in der Pos 17 „Transferaufwendungen“ enthalten?


Die Fraktion PRO HEMSBACH stellt zur Sitzung mit dem Thema "Analyse des Defizit beim Freibad Wiesensee"
folgende Fragen und bittet die Verwaltung dazu Stellung zu nehmen.

Zur Arbeitserleichterung wäre es von Vorteil, wenn die Beantwortung bereits vor dem Sitzungstermin an alle Mitglieder schriftlich versandt wäre.


Haushaltsrechnung Freibad Wiesensee 2015 bis 2019

Grundsätzlich ist zu sehen, dass die Einnahmen wie auch die Ausgaben stark schwanken


Fragen zu den Einnahmen:

1.     Die Einnahmen schwanken von TE 194 zu TE 164 zu TE 157 zu TE 208 zu TE 171. Worin liegen die Gründe?

2.     Erhalten wir für den Betrieb“ Freibad mit Lehrschwimmbecken“ Fördermittel aus Bund / Land? Wenn ja, wo sind diese verbucht?

3.     Erhalten wir für die angebotenen Kinderschwimmkurse Fördermittel aus Bund / Land? Wenn ja, wo sind diese verbucht?

4.     Wo sind die Einnahmen aus den Schwimmkursen verbucht?

5.     Wie hoch sind die Einnahmen aus Pacht für:

a.    Gaststätte La Lisa

b.    Kiosk

c.    Eis Stand

d.    Pizzastand

e.    Gaststätte Mina - Wo sind diese Einnahmen verbucht?

6.    Gibt es sonstige direkte oder indirekte Einnahmen durch den Betrieb des Freibades Wiesensee? Wenn ja, wie hoch sind diese und wo sind diese verbucht?


Fragen zu den Ausgaben:

Personalausgaben:

1.     Welche Kosten sind hier verbucht?

2.     Welche Personalkosten fallen an für die Badeaufsicht a: durch das städtische Personal, b: durch Fremdpersonal? Es ist dringend notwendig, dies differenziert darzustellen.

3.     Welche Kosten sind unter dem Begriff „Bewirtschaftung“ summiert? Auch hier ist es dringend notwendig, die Kosten für städtisches Personal und Fremdleistungen darzustellen.

4.     Welche Kosten sind unter dem Begriff „Betrieb Becken“ detailliert summiert?

5.    Was sind „vermischte Ausgaben“?

6.    Warum sind die Kosten für die Jahre 2017 und 2018 explodiert?

7.     Die in der Übersicht genannten Ausgaben, schlüsseln nicht alle Kosten auf. Die Summe der Kostenstellen 400000, 540000, 573000 und 668000 ergeben nicht die Gesamtkosten. In der beiliegenden Tabelle wird aufgezeigt wie hoch die nicht dargestellten Kosten sind.

8.    Welche Kosten sind in den nachstehend genannten Summen enthalten. 2015/ TE 88, 2016/TE 81, 2917/ TE 97, 2018/ TE 90 und 2019/ TE 113.

Verschiedene Anfragen zum GR am 08.02.2021

Die Fraktion PRO HEMSBACH bitte um zusätzliche Informationsunterlagen zum Haushalt 2021 für die Gemeinderatssitzung am 08.02.2021 und bittet um die Beantwortung nachstehender Fragen. Zusätzlich reicht PH Anregungen ein.

Zusätzliche Informationsunterlagen zum Haushalt 2021:

  • Ausgleichsstock
  • Bereich Schulen (IT-Fachkraft, schulische Zuwendungen)
  • JUZ
  • Schulsozialarbeit

Offene Fragen

  • Digitaler Bürgerservice
  • Förderung für Radwege

Anregungen

  • Bebauung Kiefernweg (Lärmschutz, verkehrsrechtliche Maßnahmen, Verkehrstagefahrt)
  • Forst - Planung Waldbegehung (Waldstrategie, Waldbegehung)

anfrage_gr_2021_02_08